Erforderliche Unterlagen
- unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
(erhältlich beim Grundbuchamt)- Bei Eintragungen in Abt. II zusätzlich Bewilligungsurkunde
- Liegenschaftskarte
(erhältlich bei den Vermessungs- und Katasterämtern)
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten) - Anlieger-/ Erschließungsbeitragsbescheinigung
(erhältlich bei den Städten und Gemeinden) - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
(erhältlich bei den Bauordnungsämtern der Städte und Gemeinden) - Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Baubeschreibung, Flächenberechnungen)
(erhältlich bei den Bauämtern) - Mietverträge, Angabe des aktuellen Mietzinses
- bei Wohnungseigentum Teilungserklärung
- bei Erbbaurechten Erbbaurechtsvertrag und Angabe des aktuellen Erbbauzinses
- bei Spezialimmobilien sind weitere Unterlagen erforderlich
(auf Anfrage)