Meine Website befindet sich noch im Aufbau...

Die Anfragen von verschiedenen Privatpersonen und Gewerbetreibenden häufen sich. Ich möchte mein über viele Jahre erworbenes Wissen nicht für mich behalten und biete meine Dienstleistung an. Für eine ersten Eindruck soll diese Website dienen, das ersetzt natürlich nicht den persönlichen Austausch.

Ich möchte meinen Kunden an dieser Stelle ein paar Informationen rund um mich und meine Tätigkeiten geben. Mehr nicht. Bitte verzeihen Sie mir, wenn nicht immer alles auf dem aktuellsten Stand ist.

VermWertKostO NRW

Grundsätzlich ist das Honorar frei vereinbar. Ich orientiere mich dabei an der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW - Tarifstelle 5.1.
Sprechen Sie mich gerne an.

VermWertKostO NRW

BFH-Beschluss, II B 78/23

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom
26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung
gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der
Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. 

Rechtsprechung

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