Es gibt verschiedene Anlässe, warum ein Eigentümer oder ein Interessent den Wert einer Immobilie wissen möchte. Eine qualifizierte Wertermittlung bietet die Grundlage für verschiedene Gespräche oder auch als Nachweis des Wertes bei Behörden oder Banken.
Eine Werteinschätzung oder Wertindikation bietet dabei nicht die geforderte Qualität und Quantität einer objektiven Wertermittlung.
Wer sich für den Verkauf seiner Immobilie entscheidet, sollte den genauen Wert des Objekts kennen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Preis deutlich über oder unter dem marktgerechten Wert angesetzt wird.
Banken erstellen im Rahmen von Finanzierungen Gutachten. Die gesetzliche Grundlagen hierfür ist die Beleihungswertermittlungsverordnung. Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung der finanzierten Immobilie zu gewährleisten. Ich bin zertifiziert bei der HypZert GmbH für finanzwirtschaftliche Zwecke (HypZert F). Die HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobilien-gutachter in der Finanzwirtschaft.
Seit mehr als einem Jahrzehnt führe ich haupberuflich soleche Bewertungen durch, insbesondere auch für Spezialimmobilien von Kirche und Caritas.
Die Verkürzung der Nutzungsdauer einer Immobilie hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung. Das führt dazu, dass der steuerpflichtige Gewinn aus der Vermietung reduziert wird. So wird wiederum die Steuerlast minimiert.
Vermieten Sie Ihre Immobilie oder nutzen Sie diese gewerblich, können Sie jedes Jahr einen gewissen Teil der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Das wird als Abschreibung – oder genauer: Absetzung für Abnutzung (AfA) – bezeichnet.
Schnellere und höhere Abschreibung: Mit einem Gutachten von mir als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertem Sachverständigen (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023) können Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen und so den prozentualen Abschreibungssatz erhöhen. Dadurch sparen Sie jedes Jahr aufs Neue Steuern und erhöhen den jährlichen Cashflow Ihrer Immobilie.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit können Sie eine kürzere Abschreibung beantragen, wenn die Restnutzungsdauer der Immobilie tatsächlich kürzer ist als gesetzlich verankert.
Das Finanzamt bestimmt den Wert einer Immobilie und damit die Höhe der Erbschaftssteuer. Die steuerliche Wertermittlung erfolgt anhand standardisierter Verfahren und unterscheidet sich dadurch von Sachverständigengutachten. Jede Immobilie ist einzigartig und das kann nur durch den persönlichen Eindruck eines Sachverständigen dargelegt werden.
Wer mit der Bewertung des Finanzamtes unzufrieden ist. kann sich an zertifizierte Sachverständige wenden. Sachverständige dürfen einen niedrigeren Wert nachweisen. Die Steuerlast kann damit deutlich reduziert werden.
Auch im Bereich der Grundsteuerbe-wertung kann ein Sachverständigen-gutachten zum Nachweis dienen.
Das Leben läuft manchmal nicht geplant. Entscheiden sich Paare zu einer Trennung oder Scheidung, so bietet ein Verkehrswertgutachten die faire Grundlage für den Wertausgleich. Dabei kann auch der Wert zu Beginn einer Ehe bestimmt werden.
Ein Familienmitglied ist gestorben und hinterlässt neben Trauer und Schmerz ein Haus. Sofern der Erblasser nicht genau verfügt hat, was mit diesem Haus oder der Wohnung geschehen soll, haben die Erben im Prinzip zwei Möglichkeiten: Verkaufen, behalten und vermieten oder einziehen (und die Miterben auszahlen). Egal, wofür Sie sich entscheiden – Sie benötigen bei einer Erbschaft den aktuellen Verkehrswert der Immobilie.
In jedem Fall ist das Finanzamt an einer durch einen zertifizierten Sachverständigen Wertmittlung zum Nachweis des Wertes und als Grundlage für die Erbschaftssteuer interessiert.
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